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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PORR Bau GmbH; rhtb Gruppe - BWB/Z-7252 | Bundeswettbewerbsbehörde

PORR Bau GmbH; rhtb Gruppe

BWB/Z-7252

02.03.2026

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.03.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PORR Bau GmbH beabsichtigt, die Mehrheit der Anteile an und alleinige Kontrolle über die rhtb: projekt gmbh, rhtb: bau service gmbh, rhtb: smart living systems gmbh, und die rhtb: projekt de gmbh, Deutschland, zu erwerben.
Betroffene Wirtschaftszweige: Sonstiger Ausbau.

F - BAU F 43 - Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe, F 43.3 - Sonstiger Ausbau, F 43.35 - Sonstiger Ausbau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.03.2026.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.03.2026 weggefallen.

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