Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
PORR Bau GmbH; rhtb Gruppe
BWB/Z-7252
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.03.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
PORR Bau GmbH beabsichtigt, die Mehrheit der Anteile an und alleinige Kontrolle über die rhtb: projekt gmbh, rhtb: bau service gmbh, rhtb: smart living systems gmbh, und die rhtb: projekt de gmbh, Deutschland, zu erwerben.
Betroffene Wirtschaftszweige: Sonstiger Ausbau.
F - BAU F 43 - Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe, F 43.3 - Sonstiger Ausbau, F 43.35 - Sonstiger Ausbau
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.03.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.03.2026 weggefallen.