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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KELAG Energie & Wärme GmbH; Bio Wärme Fulpmes GmbH - BWB/Z-7242 | Bundeswettbewerbsbehörde

KELAG Energie & Wärme GmbH; Bio Wärme Fulpmes GmbH

BWB/Z-7242

20.02.2026

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.02.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die KELAG Energie & Wärme GmbH mit Sitz in Villach beabsichtigt, teils direkt, teils indirekt 100% der Anteile an der Bio Wärme Fulpmes GmbH mit Sitz in Fulpmes, 100% der Anteile an der Bio Wärme Kühtai 2020 GmbH mit Sitz in Navis, 100% der Anteile an der Biowärme Obergurgl GmbH mit Sitz in Längenfeld sowie 100% der Anteile an der Wärme Stubai GmbH mit Sitz in Fulpmes im Wege eines Share-Deals zu erwerben. Das Vorhaben betrifft die Produktion von Fernwärme und die Lieferung von Fernwärme an Endkundinnen und Endkunden.

D - ENERGIEVERSORGUNG D 35 - Energieversorgung, D 35.3 - Wärme- und Kälteversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.03.2026.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.03.2026 weggefallen.

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