Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Shimano Holdings Germany GmbH; Paul Lange GmbH & Co. KG
BWB/Z-7194
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.01.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Shimano Holdings Germany GmbH (Deutschland) beabsichtigt, eine Minderheitsbeteiligung in Höhe von 14,9 % an Paul Lange GmbH & Co. KG (Deutschland) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Fahrrädern und Behindertenfahrzeugen; Großhandel mit Sportartikeln; Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln).
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 30 - Sonstiger Fahrzeugbau, C 30.9 - Herstellung von Beförderungsmitteln a.n.g., C 30.92 - Herstellung von Fahrrädern sowie von Behindertenfahrzeugen, G - HANDEL, G 46 - Großhandel, G 46.4 - Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, G 46.49 - Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, G 47 - Einzelhandel, G 47.6 - Einzelhandel mit Verlagsprodukten, Sportausrüstungen und Spielwaren, G 47.63 - Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.02.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.02.2026 weggefallen.