Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Avalon Buyer Limited; Gaming Laboratories International, LLC; Worldwide Laboratories, LLC; Kobetron, LLC
BWB/Z-6992
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.07.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Avalon Buyer Limited (Vereinigtes Königreich), die indirekt von Fonds oder Vehikeln kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen von CVC Capital Partners plc (Jersey) beraten oder verwaltet werden, beabsichtigt, mehr als 50% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über Gaming Laboratories International, LLC (USA); Worldwide Laboratories, LLC (USA); und Kobetron, LLC (USA) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsdienstleistungen für die Glücksspielindustrie.
N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN N 71 - Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung, N 71.2 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.07.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.08.2025 weggefallen.