Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Elvaston Capital Fund VI GmbH & Co.; Brandnamic GmbH; Yanovis GmbH; Carlito GmbH
BWB/Z-6700
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Elvaston Capital Fund VI GmbH & Co. geschlossene Investment-KG beabsichtigt indirekt, mehr als 50% der Anteile und Kontrolle über die Brandnamic GmbH (Italien), die Yanovis GmbH (Italien) und die Carlito GmbH (Italien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erbringung von Beratungs- und Werbedienstleistungen für Hotels sowie den Verkauf von Unternehmenssoftware für Hotels.
J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.09.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.09.2024 weggefallen.