Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Acunmedya Holding B.V.; Sport1 GmbH - BWB/Z-6552 | Bundeswettbewerbsbehörde

Acunmedya Holding B.V.; Sport1 GmbH

BWB/Z-6552

15.04.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.04.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Acunmedya Holding B.V., Niederlande, beabsichtigt, 50% der Anteile an und die gemeinsame Kontrolle über die Sport1 GmbH, Deutschland, zu erwerben. Die Verkäuferin, die Sport1 Holding GmbH, Deutschland, eine von der Highlight Event and Entertainment AG, Schweiz, kontrollierte Tochtergesellschaft, wird eine gemeinsame kontrollierende Beteiligung von 50% an der Sport1 GmbH behalten. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Sportmedien. 

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.05.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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