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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Altor Fund Manager AB; Kommunalkredit Austria AG - BWB/Z-6213 | Bundeswettbewerbsbehörde

Altor Fund Manager AB; Kommunalkredit Austria AG

BWB/Z-6213

06.03.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.03.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Altor Fund Manager AB (Schweden) beabsichtigt in seiner Funktion als Fondsmanager, indirekt 100% der Anteile an der Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH (Österreich) und damit indirekt ca. 99,8% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über die Kommunalkredit Austria AG (Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Finanzierungstätigkeiten in den Bereichen öffentliche Hand, Infrastruktur und Energie. 

K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.03.2023.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.04.2023 weggefallen.

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