Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft; esarom gmbh und esarom holding gmbh
BWB/Z-7528
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.10.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Österreich, beabsichtigt, 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über esarom gmbh und esarom holding gmbh, beide Österreich, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen organischen Grundchemikalien; Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 10 - Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, C 10.8 - Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln, C 10.89 - Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g., C 20 - Herstellung von chemischen Erzeugnissen, C 20.1 - Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen und synthetischem Kautschuk in Primärformen, C 20.14 - Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.11.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.