Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Doprastav, a.s.; Slovenské Asfalty s. r. o
BWB/Z-7527
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.10.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 50 % der Anteile an der Slovenské Asfalty s. r. o. (Slowakei) durch die Doprastav, a.s. (Slowakei) und infolgedessen Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über die Slovenské Asfalty s. r. o. (Slowakei) durch die Doprastav, a.s. Die verbleibenden 50 % der Anteile an der Slovenské Asfalty s. r. o. werden weiterhin von der PORR s.r.o. (Slowakei) gehalten.
Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und Lieferung von Asphaltmischgut.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien anderweitig nicht genannt.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 23 - Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden, C 23.9 - Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage sowie sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a.n.g., C 23.99 - Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nicht metallischen Mineralien a.n.g.
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.11.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.