Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Watling XIX, SCSp; Saratoga SPV, LLC; Red Lion 601, SCSp; Red Lion U.S., LP; Ardi TopCo Ltd.; Montagu Private Equity LLP
BWB/Z-7526
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.10.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Watling XIX, SCSp, Saratoga SPV, LLC, Red Lion 601, SCSp und Red Lion U.S., LP (Luxemburg/USA), die mittelbar von Fonds oder Vehikeln gehalten werden, die von verbundenen Unternehmen der CVC Capital Partners plc (Jersey) verwaltet oder beraten werden, beabsichtigen, als Lead-Investoren einen Limited Partnership-Anteil von mehr als 50% an einem Continuation Fund zu erwerben, der von mit Montagu Private Equity LLP (Vereinigtes Königreich)
verbundenen Gesellschaften aufgelegt sowie verwaltet und/oder beraten wird und der sodann die Ardi TopCo Ltd. (tätig unter der Marke Evergen) (USA) von einer anderen von Montagu verwalteten und/oder beratenen Gesellschaft erwerben wird.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Allograft- und Xenograft-Biomaterialien für die regenerative Medizin. Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 21 - Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, C 21.2 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen, C 21.20 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.11.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.