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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQUANS S.A.S.; TPM Invest S.A.S - BWB/Z-7525 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQUANS S.A.S.; TPM Invest S.A.S

BWB/Z-7525

23.10.2026

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.10.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EQUANS S.A.S. beabsichtigt, sämtliche Anteile an und die alleinige Kontrolle über die TPM Invest S.A.S. zu erwerben. 
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen der IT-Beratung sowie des Betriebs von Datenverarbeitungseinrichtungen; Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie.

K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR K 62 - Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, K 62.2 - Erbringung von Dienstleistungen der IT-Beratung sowie des Betriebs von Datenverarbeitungseinrichtungen, K 62.20 - Erbringung von Dienstleistungen der IT-Beratung sowie des Betriebs von Datenverarbeitungseinrichtungen, K 62.9 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie, K 62.90 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.11.2026.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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