Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Ruefa GmbH; Reisewelt GmbH
BWB/Z-7508
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.10.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Ruefa GmbH, FN 37975x, Jakov-Lind-Straße 15, 1020 Wien, beabsichtigt im Wege des Abschlusses eines Kauf- und Abtretungsvertrages sämtliche Geschäftsanteile an der Reisewelt GmbH, FN 80220x, Europaplatz 1a, 4020 Linz, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Reisebüros, Reiseveranstaltung
O - ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN O 79 - Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen, O 79.1 - Reisebüros und Reiseveranstalter, O 79.11 - Reisebüros, O 79.12 - Reiseveranstalter
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.10.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.