Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bradbury Bidco Limited; Epiris Gruppe; HarbourVest Partners LLC; Gamma Communications plc
BWB/Z-7506
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.10.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Fonds, die von Epiris GP III Limited bzw Epiris Co-Invest GP III, beide Jersey, verwaltet und/oder beraten werden, beabsichtigen sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über Gamma Communications plc, UK, zu erwerben.
Die Eigenkapitalfinanzierung erfolgt unter anderem durch Fonds, die von HarbourVest als Eigenkapital-Co-Investor verwaltet und/oder beraten werden.
Betroffener Geschäftszweig: Leitungsgebundene, drahtlose und satellitengestützte Telekommunikation; Sonstige Telekommunikation; Programmierungstätigkeiten.
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR K 61 - Telekommunikation, K 61.1 - Leitungsgebundene, drahtlose und satellitengestützte Telekommunikation, K 61.10 - Leitungsgebundene, drahtlose und satellitengestützte Telekommunikation, K 61.9 - Sonstige Telekommunikation, K 61.90 - Sonstige Telekommunikation, K 62 - Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, K 62.2 - Erbringung von Dienstleistungen der IT-Beratung sowie des Betriebs von Datenverarbeitungseinrichtungen, K 62.20 - Erbringung von Dienstleistungen der IT-Beratung sowie des Betriebs von Datenverarbeitungseinrichtungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.10.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.