Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Münzer Bioindustrie GmbH; BIOS Energiemacher GmbH
BWB/Z-7489
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.09.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Münzer Bioindustrie GmbH beabsichtigt, 25% der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über BIOS Energiemacher GmbH zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Sammlung und Entsorgung von biogenen Abfällen und Altspeiseöl.
E - WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN E 38 - Sammlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen, E 38.1 - Sammlung von Abfällen, E 38.11 - Sammlung nicht gefährlicher Abfälle, E 38.2 - Verwertung von Abfällen, E 38.22 - Energetische Verwertung von Abfällen, E 38.3 - Abfallbeseitigung ohne Verwertung, E 38.33 - Sonstige Beseitigung von Abfällen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.10.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.