Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ABB Ltd; Rotork plc
BWB/Z-7488
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.09.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ABB Ltd (Schweiz) beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über Rotork plc (Vereinigtes Königreich) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen; Herstellung von hydraulischen und pneumatischen Komponenten und Systemen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 28 - Maschinenbau, C 28.1 - Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, C 28.15 - Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.10.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.