Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Orlando Capital V GmbH & Co. KG; fm Büromöbel GmbH
BWB/Z-7480
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.09.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 100% der Geschäftsanteile an der fm Büromöbel GmbH, Bösel, Deutschland durch die Orlando Capital V GmbH & Co. KG, München, Deutschland.
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Büromöbeln, Großhandel mit Büromöbeln
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 31 - Herstellung von Möbeln, C 31.0 - Herstellung von Möbeln, C 31.00 - Herstellung von Möbeln, G - HANDEL, G 46 - Großhandel, G 46.4 - Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, G 46.47 - Großhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.10.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.