Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Franz Leitner & Söhne Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.H.; Julius Stiglechner GmbH
BWB/Z-7462
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.08.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die F. Leitner, deren Gesellschafter Herr Mag. Harald Leitner (50%) und Herr Mag. Markus Leitner (50%) sind, beabsichtigt nachstehende sieben Liegenschaften aus der Insolvenz der Julius Stiglechner GmbH käuflich zu erwerben (jeder einzelner Erwerb sowie der Erwerb aller Liegenschaften “Transaktion”, “Vorhaben”).
Standort EZ Betriebsart
Hauptstraße 2, 8063 Eggersdorf EZ 413, KG 63213 Eggersdorf Tankstellenanlage
Reininghausstraße 63, 8020 Graz EZ 557, KG 63109 Baierdorf Tankstellenanlage
Gewerbepark 1, 8402 Werndorf EZ 1131, KG 63292 Werndorf Tankstellenanlage
Saaz 92, 8341 Paldau EZ 386, KG 62153 Saaz Tankstellenanlage
Bundesstraße 130, 2102 Bisamberg EZ 1297, KG 11023 Bisamberg Tankstellenanlage
Wr. Neustädter Str. 134, 2512 Traiskirchen EZ 2222, KG 04034 Tribuswinkel Tankstellenanlage
Staasdorfer Straße 1, 3430 Tulln EZ 2662, KG 20189 Tulln Tankstellenanlage
Die Julius Stiglechner GmbH befindet sich in Insolvenz (Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte durch Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 05.12.2025 zu !3S10/25b). Die in Tabelle 1 angeführten Liegenschaften werden aus der Insolvenz der Julius Sticklechnr GmbH erworben. Gesellschafter der Julius Stiglechner GmbH sind die Stiglechner Beteiligungs GmbH (FN 318509 x) und Herr KR Mag. Julius Stiglechner; Gesellschafter der Stiglechner Beteiligungs GmbH ist die Familie Stiglechner.
Auf den in der Tabelle 1 angeführten Liegenschaften werden derzeit betrieben: Tankstellenbetrieb, Shop und/oder Gastronomie sowie Waschanlagen (siehe dazu die Anmerkungen in der Tabelle 1). Das gegeständliche Vorhaben stellt in Bezug auf jede einzelne Liegenschaft einen Unternehmenserwerb im Sinne des § 7 Abs 1 Z 1 KartG. Die einzelnen Standorte werden nachfolgend auch als jeweils als “Target” oder “Zielstandort” bezeichnet. Das Vorhaben ist als Gesamttransaktion beabsichtigt.
G - HANDEL G 47 - Einzelhandel, G 47.1 - Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, G 47.11 - Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, G 47.3 - Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen, G 47.30 - Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen, I - BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE, I 56 - Gastronomie, I 56.1 - Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. ä., I 56.11 - Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. ä., T - ERBRINGUNG VON SONSTIGEN DIENSTLEISTUNGEN, T 95 - Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern sowie von Kraftwagen und Krafträdern, T 95.3 - Reparatur und Instandhaltung von Kraftwagen und Krafträdern, T 95.31 - Reparatur und Instandhaltung von Kraftwagen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.09.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.