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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Midea Group Co., Ltd.; Esaote S.p.A. - BWB/Z-7310 | Bundeswettbewerbsbehörde

Midea Group Co., Ltd.; Esaote S.p.A.

BWB/Z-7310

05.05.2026

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.05.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Midea Group Co., Ltd. (China) beabsichtigt, ihre bestehende indirekte Beteiligung an der Esaote S.p.A. (Italien) durch den Erwerb weiterer 77,5 % der Anteile zu erhöhen und damit indirekt die alleinige Kontrolle über die Esaote S.p.A. zu
erwerben.
Betroffener Wirtschaftszweig: Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten sowie elektromedizinischen Geräten.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 26 - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen, C 26.6 - Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten, C 26.60 - Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.06.2026.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.06.2026 weggefallen.

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