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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN; ÄrzteVerlag GmbH - BWB/Z-7253 | Bundeswettbewerbsbehörde

RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN; ÄrzteVerlag GmbH

BWB/Z-7253

03.03.2026

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.03.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, beabsichtigt, ihren Anteil von 50% an der ÄrzteVerlag GmbH auf 100% zu erhöhen und damit alleinige Kontrolle an ÄrzteVerlag GmbH zu erwerben.

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN J 58 - Verlagswesen, J 58.1 - Verlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.03.2026.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.03.2026 weggefallen.

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