Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
The Paragon Fund IV GmbH & Co. geschlossene Investment KG; Baldur-Garten GmbH
BWB/Z-7204
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.01.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
The Paragon Fund IV GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Deutschland, be-absichtigt den indirekten Erwerb von mehr als 50% der Anteile an und Kontrolle über die Baldur-Garten GmbH, Bensheim, Deutschland, Stubenwald-Immobilien GmbH, Bensheim, Deutschland, und Baldur-Garten Vertrieb GmbH, Rapperswil-Jona (Schweiz).
Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Düngemitteln; Blumenbinderei.
G - HANDEL G 47 - Einzelhandel, G 47.7 - Einzelhandel mit sonstigen Gütern, ohne Kraftwagen und Krafträder, G 47.76 - Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Düngemitteln, Tierfutter und Haustieren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.02.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.02.2026 weggefallen.