Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Peugeot Invest Assets S.A.S.; Rothschild & Co SCA
BWB/Z-7186
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Peugeot Invest Assets S.A.S. (Frankreich) beabsichtigt, eine Minderheitsbeteiligung von mehr als 25% (jedoch weniger als 50%) an Five Arrows Neutron Aggregator S.à.r.l. (Luxemburg) zu erwerben.
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Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.01.2026 weggefallen.