Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
L’Oréal S.A.; Kering S.A.
BWB/Z-7184
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.12.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
L’Oréal S.A., Frankreich, und Kering S.A., Frankreich, haben ein Share and Purchase Agreement abgeschlossen, wonach L'Oréal und Kering eine langfristige strategische Partnerschaft im Bereich Luxus-Beauty eingehen werden.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 20 - Herstellung von chemischen Erzeugnissen, C 20.4 - Herstellung von Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln, C 20.42 - Herstellung von Körperpflegemitteln und Duftstoffen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.01.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2026 weggefallen.