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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Adragos Pharma Intellectual Property GmbH; Sanofi Winthrop Industrie - BWB/Z-7182 | Bundeswettbewerbsbehörde

Adragos Pharma Intellectual Property GmbH; Sanofi Winthrop Industrie

BWB/Z-7182

19.12.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.12.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Erwerb der Produktions-, Verpackungs- und Lieferstandort von Sanofi in Maisons-Alfort, Frankreich, durch die Adragos Pharma Intellectual Property GmbH (künftig umbenannt in: Adragos Pharma MAF Holding GmbH) (oder eine ihrer französischen Tochtergesellschaften) von Sanofi Winthrop Industrie sowie die Übertragung der damit verbundenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf Adragos, einschließlich der Übertragung der an diesem Standort beschäftigten Mitarbeiter auf Adragos.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 21 - Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.01.2026.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.01.2026 weggefallen.

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