Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Media Partisans GmbH; wetter.com GmbH
BWB/Z-7174
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.12.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Media Partisans GmbH, Berlin, Deutschland, eine Konzerngesellschaft der FUNKE MEDIENGRUPPE GmbH & Co. KGaA, beabsichtigt, nahezu das gesamte Vermögen der wetter.com GmbH, Konstanz, Deutschland, im Wege eines Asset Deals zu
erwerben.
Betroffene Geschäftszweige: Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten; Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen.
J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN J 60 - Rundfunkveranstalter, Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten, J 60.2 - Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten, J 60.20 - Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten, N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN, N 73 - Werbung und Marktforschung sowie Public-Relations-Beratung, N 73.1 - Werbung, N 73.12 - Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.01.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.01.2026 weggefallen.