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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bridgepoint Group Holdings Limited; Comrod Communication AS - BWB/Z-7173 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bridgepoint Group Holdings Limited; Comrod Communication AS

BWB/Z-7173

12.12.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.12.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Signal BidCo AS, Norwegen, eine Zweckgesellschaft von Bridgepoint Group Holdings Limited, Vereinigtes Königreich, beabsichtigt rund 92,62% der Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Comrod Communication AS, Norwegen, einschließlich seiner Tochtergesellschaften, zu erwerben. 
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik; Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 26 - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen, C 26.3 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik, C 26.30 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik, C 27 - Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, C 27.1 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren, Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen, C 27.11 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.01.2026.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.01.2026 weggefallen.

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