Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Cerberus Vermögensverwaltungs GmbH; RBG GmbH
BWB/Z-7172
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.12.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Cerberus Vermögensverwaltungs GmbH, Graz, beabsichtigt, 50% der Anteile an der RBG GmbH, Velbert (Deutschland), zu erwerben. Infolge der Transaktion wird Cerberus Vermögensverwaltungs GmbH gemeinsam mit ihren verbundenen
Unternehmen alleinige Kontrolle über die RBG GmbH erwerben.
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 28 - Maschinenbau, C 28.9 - Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige, C 28.99 - Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g.
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.01.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.01.2026 weggefallen.