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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN; Raiffeisen-Reisebüro Gesellschaft m.b.H; Raiffeisen Touristik Group GmbH - BWB/Z-7171 | Bundeswettbewerbsbehörde

RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN; Raiffeisen-Reisebüro Gesellschaft m.b.H; Raiffeisen Touristik Group GmbH

BWB/Z-7171

12.12.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.12.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung beabsichtigt jeweils indirekt den Erwerb von 25,1% der Anteile an Raiffeisen-Reisebüro Gesellschaft m.b.H. und GEO Reisen & Erlebnis GmbH (beide mit Sitz in Österreich) zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Reisebüros und Reiseveranstalter; Reisebüros; Reiseveranstalter

O - ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN O 79 - Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen, O 79.1 - Reisebüros und Reiseveranstalter, O 79.11 - Reisebüros, O 79.12 - Reiseveranstalter

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.01.2026.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.01.2026 weggefallen.

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