Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ITT Inc.; SPX FLOW, Inc.
BWB/Z-7170
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.12.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ITT Inc. (USA) beabsichtigt indirekt 100% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über SPX FLOW Inc. (USA) zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft die Produktion und den Großhandel mit Pumpen und anderen Komponenten.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Pumpen und Kompressoren.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 28 - Maschinenbau, C 28.1 - Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, C 28.13 - Herstellung von sonstigen Pumpen und Kompressoren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.01.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.01.2026 weggefallen.