Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Robert Bosch GmbH; MAGURA Bosch Parts & Services GmbH & Co. KG und MAGURA Bosch Parts & Services Verwaltungs-GmbH
BWB/Z-7165
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.12.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Robert Bosch GmbH, Deutschland, beabsichtigt den Erwerb der restlichen 50 % der Anteile und somit alleiniger Kontrolle an der MAGURA Bosch Parts & Services GmbH & Co. KG sowie an der MAGURA Bosch Parts & Services Verwaltungs-GmbH.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 30 - Sonstiger Fahrzeugbau, C 30.9 - Herstellung von Beförderungsmitteln a.n.g., C 30.92 - Herstellung von Fahrrädern sowie von Behindertenfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.01.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.01.2026 weggefallen.