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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Franchise Equity Partners, LP; IMO Car Wash Group Limited - BWB/Z-7163 | Bundeswettbewerbsbehörde

Franchise Equity Partners, LP; IMO Car Wash Group Limited

BWB/Z-7163

09.12.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.12.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Franchise Equity Partners, LP (Vereinigte Staaten) beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über die IMO Car Wash Group Limited zu erwerben. 

Der Zusammenschluss betrifft die Erbringung von Autowaschdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen.

T - ERBRINGUNG VON SONSTIGEN DIENSTLEISTUNGEN T 95 - Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern sowie von Kraftwagen und Krafträdern, T 95.3 - Reparatur und Instandhaltung von Kraftwagen und Krafträdern, T 95.31 - Reparatur und Instandhaltung von Kraftwagen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.01.2026.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.01.2026 weggefallen.

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