Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Papilio Bidco Limited; JTC PLC
BWB/Z-7158
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Papilio Bidco Limited (Jersey) beabsichtigt, das gesamte Aktienkapital von JTC PLC (Jersey) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Fondsmanagement; Unternehmensberatung.
L - ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN L 66 - Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten, L 66.3 - Fondsmanagement, L 66.30 - Fondsmanagement, N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN, N 70 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung, N 70.2 - Unternehmensberatung, N 70.20 - Unternehmensberatung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.12.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.12.2025 weggefallen.