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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Decathlon Pulse societe par actions simplifiée (SAS); Rebike Mobility GmbH - BWB/Z-7156 | Bundeswettbewerbsbehörde

Decathlon Pulse societe par actions simplifiée (SAS); Rebike Mobility GmbH

BWB/Z-7156

27.11.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Decathlon Pulse SAS, Frankreich, beabsichtigt den Erwerb von bis zu 100 % der Anteile an der und Kontrolle über die Rebike Mobility GmbH.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Generalüberholen von Fahrrädern und E-Bikes sowie den anschließenden Verkauf dieser Produkte. 
Betroffene Geschäftszweige: Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikel; Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren. 

G - HANDEL G 47 - Einzelhandel, G 47.6 - Einzelhandel mit Verlagsprodukten, Sportausrüstungen und Spielwaren, G 47.63 - Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln, G 47.7 - Einzelhandel mit sonstigen Gütern, ohne Kraftwagen und Krafträder, G 47.79 - Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.12.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.12.2025 weggefallen.

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