Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Weyland GmbH; Arxon Handels GmbH
BWB/Z-7154
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die avisierte Transaktion besteht im Erwerb sämtlicher Anteile und des Erwerbs des Warenlagers. Hierdurch wird alleinige Kontrolle über die Arxon Handels GmbH durch Weyland GmbH begründet.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Stahlhandel.
Betroffener Geschäftszweig: Stahlindustrie
G - HANDEL G 46 - Großhandel, G 46.8 - Sonstiger Großhandel, G 46.82 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.12.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.12.2025 weggefallen.