Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Francisco Partners Management, L.P.; Jamf Holding Corp
BWB/Z-7153
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Francisco Partners Management, L.P., USA, beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile und die alleinige Kontrolle über die JAMF Holding Corp, USA, im Wege einer Verschmelzung, zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft Software zur Verwaltung und Sicherung von Apple-Geräten, die in Unternehmen eingesetzt werden.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie.
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR K 62 - Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.12.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.12.2025 weggefallen.