Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Raiffeisen Continuum Holding GmbH; KOR Gruppe GmbH
BWB/Z-7146
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Raiffeisen Continuum Holding GmbH (Österreich) beabsichtigt 49% der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über KOR Gruppe GmbH (Österreich) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Geschäftsbereiche Klimaanlagen, Entfeuchtung und Elektrotechnik.
Betroffene Geschäftszweige: Wärme- und Kälteversorgung; Elektroinstallationen; Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation; Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g.
D - ENERGIEVERSORGUNG D 35 - Energieversorgung, D 35.3 - Wärme- und Kälteversorgung, D 35.30 - Wärme- und Kälteversorgung, F - BAU, F 43 - Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe, F 43.2 - Bauinstallation, F 43.21 - Elektroinstallation, F 43.22 - Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation, F 43.9 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten, F 43.99 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g.
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.12.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.