Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Stölting Austria GmbH; IUVA BeteiligungsgmbH
BWB/Z-7145
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Stölting Austria GmbH (Österreich) beabsichtigt indirekt sämtliche Anteile an IUVA BeteiligungsgmbH (Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Reinigungsdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: Allgemeine Gebäudereinigung.
O - ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN O 81 - Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau, O 81.2 - Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln, O 81.21 - Allgemeine Gebäudereinigung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.12.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.12.2025 weggefallen.