Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft; Spotty Smart Energy Partner GmbH
BWB/Z-7144
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft („KELAG“) mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee beabsichtigt, 33% der Anteile an der Spotty Smart Energy Partner GmbH („Spotty“) mit Sitz in Wien im Wege einer Kapitalerhöhung zu erwerben. Das Vorhaben betrifft die Lieferung von Energie an Endkundinnen und Endkunden sowie die Abnahme von Energie, die von den Endkundinnen und Endkunden selbst produziert wird.
Betreoffener Geschäftszweig: Elektrizitätsversorgung
D - ENERGIEVERSORGUNG D 35 - Energieversorgung, D 35.1 - Elektrizitätsversorgung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.12.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.12.2025 weggefallen.