Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Cadence Investment Pte. Ltd.; IK X LuxCo 7 S.à r.l.; Sterimed International SAS; IK Investment Partners AIFM
BWB/Z-7143
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Cadence Investment Pte. Ltd. (Singapur) beabsichtigt indirekt seine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung in IK X LuxCO 7 S.à r.l. (Luxemburg) auf 25% oder mehr (jedoch unter 50%) zu erhöhen.
Wirtschaftszweig: Abfüllen und Verpacken
O - ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN O 82 - Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen, O 82.9 - Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g., O 82.92 - Abfüllen und Verpacken
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.12.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.12.2025 weggefallen.