Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Rivean Capital Fund B.V.; Engelmann Holding GmbH
BWB/Z-7142
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Blitz F24-972 GmbH, Deutschland, ein Erwerbsvehikel von Rivean Capital B.V., Niederlande, beabsichtigt, alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über die Engelmann Holding GmbH, Deutschland, zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Produkte im Bereich der Mess- und Zählertechnik.
Wirtschaftszweig: Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 26 - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen, C 26.5 - Herstellung von Mess- und Kontrollinstrumenten sowie von Uhren, C 26.51 - Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.12.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.12.2025 weggefallen.