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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

x-tention group gmbh; IAG Invest AG & Co KG; SBC GmbH; SMB-Management Beteiligungs GmbH; XBC-Digital GmbH - BWB/Z-7141 | Bundeswettbewerbsbehörde

x-tention group gmbh; IAG Invest AG & Co KG; SBC GmbH; SMB-Management Beteiligungs GmbH; XBC-Digital GmbH

BWB/Z-7141

19.11.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Es ist die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens beabsichtigt, bei dem nach der Durchführung des Zusammenschlussvorhabens die x-tention group GmbH 45,00%, die IAG Invest AG & Co KG 24,95%, die SBC GmbH 20,00% 
und die SMB-Management Beteiligungs GmbH 10,05% an der XBC-Digital GmbH halten sollen. 
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den IT-Sektor. 
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen der IT-Beratung sowie des Betriebs von Datenverarbeitungseinrichtungen. 

K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR K 62 - Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, K 62.2 - Erbringung von Dienstleistungen der IT-Beratung sowie des Betriebs von Datenverarbeitungseinrichtungen, K 62.20 - Erbringung von Dienstleistungen der IT-Beratung sowie des Betriebs von Datenverarbeitungseinrichtungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.12.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2025 weggefallen.

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