Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KPS Capital Partners, LP; Erwerb des Geschäftsbereichs Raffineriekatalysatoren der Ketjen Corporation, USA - BWB/Z-7140 | Bundeswettbewerbsbehörde

KPS Capital Partners, LP; Erwerb des Geschäftsbereichs Raffineriekatalysatoren der Ketjen Corporation, USA

BWB/Z-7140

19.11.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ein mit KPS Capital Partners, LP, USA, verbundenes Unternehmen beabsichtigt, mittelbar 51% der Anteile an dem Raffineriekatalysatoren-Geschäftsbereich der Ketjen Corporation, USA, zu erwerben. 
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. 

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 20 - Herstellung von chemischen Erzeugnissen, C 20.5 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen, C 20.59 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g.

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.12.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2025 weggefallen.

zurück zur Übersicht