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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s; Erwerb des Geschäftsbereichs 'Joghurt' einschließlich der relevanten Marken und der zugehörigen Produktionsstätte von der Hochwald Foods GmbH - BWB/Z-7139 | Bundeswettbewerbsbehörde

Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s; Erwerb des Geschäftsbereichs 'Joghurt' einschließlich der relevanten Marken und der zugehörigen Produktionsstätte von der Hochwald Foods GmbH

BWB/Z-7139

19.11.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s, Luxemburg, beabsichtigt den Erwerb des Geschäftsbereichs 'Joghurt' einschließlich der relevanten Marken und der zugehörigen Produktionsstätte von der Hochwald Foods GmbH, Deutschland.  
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Milcherzeugnissen.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 10 - Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, C 10.5 - Herstellung von Milcherzeugnissen und Speiseeis, C 10.51 - Herstellung von Milcherzeugnissen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.12.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2025 weggefallen.

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