Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Global Polymer Solutions S.L.U.; Polytechs Financière SAS
BWB/Z-7138
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Global Polymer Solutions S.L.U., Spanien, beabsichtigt, alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Polytechs Financière SAS, Frankreich, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Kunststoffen in Primärformen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 20 - Herstellung von chemischen Erzeugnissen, C 20.1 - Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen und synthetischem Kautschuk in Primärformen, C 20.16 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.12.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.12.2025 weggefallen.