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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

STRABAG Gruppe; Elektro-Kagerer GmbH; Zenodom GmbH; Elektro-Kagerer GmbH & Co KG; Kagerer-Services GmbH - BWB/Z-7137 | Bundeswettbewerbsbehörde

STRABAG Gruppe; Elektro-Kagerer GmbH; Zenodom GmbH; Elektro-Kagerer GmbH & Co KG; Kagerer-Services GmbH

BWB/Z-7137

17.11.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

STRABAG SE („STRABAG“) beabsichtigt über ihre indirekten 100 %-igen Tochterunternehmen STRABAG AG und STRABAG Property and Facility Services GmbH sämtliche Geschäftsanteile an der Elektro-Kagerer GmbH & Co. KG und an der Kagerer-Services GmbH zu erwerben.  
 
Betroffener Geschäftszweig: Bauinstallation, Elektroinstallationen  

F - BAU F 43 - Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe, F 43.2 - Bauinstallation, F 43.21 - Elektroinstallation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.12.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.12.2025 weggefallen.

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