Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Verlinvest SA; numa group SE
BWB/Z-7136
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Verlinvest SA (Belgien) beabsichtigt, ihre Beteiligung an der numa group SE (Deutschland) auf über 25% zu erhöhen.
Betroffener Geschäftszweig: Hotels, Gasthöfe und Pensionen.
I - BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE I 55 - Beherbergung, I 55.1 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen, I 55.10 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.12.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.12.2025 weggefallen.