Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH; Hotel am Belvedere GmbH & Co OG
BWB/Z-7135
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH (Deutschland), eine 99,7%-Tochter der DekaBank Deutsche Girozentrale (Deutschland), beabsichtigt den Erwerb der Immobilie EZ 3647, KG 01101 Favoriten, Arsenalstraße 10, 1100 Wien, in der aktuell das Hotel „Andaz Vienna Am Belvedere“ betrieben wird.
Betroffener Geschäftszweig: Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen.
M - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN M 68 - Grundstücks- und Wohnungswesen, M 68.2 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen, M 68.20 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.12.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.12.2025 weggefallen.