Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Heise Gruppe GmbH & Co. KG; Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG - BWB/Z-7134 | Bundeswettbewerbsbehörde

Heise Gruppe GmbH & Co. KG; Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG

BWB/Z-7134

14.11.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Heise Gruppe GmbH & Co. KG, beabsichtigt ihre Anteile und Stimmrechte iHv 31,97 % an der Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG auf 50,97 % zu erhöhen und damit alleinige Kontrolle zu erwerben. Die Heise Gruppe GmbH & Co. KG und das Zielunternehmen sind vorwiegend im Bereich Medien tätig.

Durch das Zusammenschlussvorhaben wird der Zusammenschlusstatbestand des § 7 Abs 1 Z 3 und Z 5 KartG erfüllt. 

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN J 58 - Verlagswesen, J 58.1 - Verlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.12.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.12.2025 weggefallen.

zurück zur Übersicht