Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Land Salzburg Gesundheits-Holding GmbH; Tauernkliniken GmbH; Gemeinnützige Oberndorfer Krankenhausbetriebsgesellschaft mbH
BWB/Z-7133
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das Land Salzburg beabsichtigt durch die Eingliederung der Tauernkliniken GmbH (TK) und der Gemeinnützige Oberndorfer Krankenhausbetriebsgesellschaft mbH (GOK) in die im 100 %- Landeseigentum stehende Gesundheits-Holding, die von diesen Gesellschaften betriebenen Krankenhäuser zu übernehmen (Zusammenschluss iSd § 7 Abs 1 Z 3, Z 5 KartG). Zu diesem Zweck soll die Gesundheits-Holding sämtliche Anteile (100 %) an der TK sowie an der GOK im Rahmen von Anteilskaufverträgen (Share Purchase Agreements) erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Struktur Krankenhäuser.
R - GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN R 86 - Gesundheitswesen, R 86.1 - Krankenhäuser, R 86.10 - Krankenhäuser
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.12.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.12.2025 weggefallen.