Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Luxinva S.A.; Argent Ventures B.V.
BWB/Z-7131
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Luxinva S.A. (Luxemburg) beabsichtigt, indirekt eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung an Argent Ventures B.V. (Niederlande) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 21 - Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, C 21.2 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen, C 21.20 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.12.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.12.2025 weggefallen.