Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
PONDS d.o.o.; Leder & Schuh Aktiengesellschaft
BWB/Z-7130
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
PONDS d.o.o., ein slowenisches Unternehmensberatungsunternehmen und Investor, beabsichtigt, alle Anteile an dem und die alleinige Kontrolle über den europäischen Schuheinzelhändler Leder & Schuh Aktiengesellschaft, FN 36782 t, Österreich, zu erwerben.
Betroffene Wirtschaftszweige: Einzelhandel mit Bekleidung; Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren.
G - HANDEL G 47 - Einzelhandel, G 47.7 - Einzelhandel mit sonstigen Gütern, ohne Kraftwagen und Krafträder, G 47.71 - Einzelhandel mit Bekleidung, G 47.72 - Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.12.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.12.2025 weggefallen.